Ergänzende Randzeitenbetreuung

Was bedeutet ergänzende Randzeitenbetreuung?

Die ergänzende Randzeitenbetreuung schließt Lücken der regulären Betreuungsangebote des Horts, der Kitas und der Schulen. Die Betreuungskräfte springen dabei bei asynchronen Arbeitszeiten ein – beispielsweise zur Früh- oder Spätschicht der Eltern, also z.B. von 6 Uhr morgens bis zum Schulbeginn oder am Nachmittag/Abend und an Wochenenden.

Bedarf ermitteln: Wird eine Randzeitenbetreuung benötigt?

Vor der Planung einer Randzeitenbetreuung sollte der Bedarf ermittelt und geprüft werden, wer die Unterstützung in Anspruch nehmen kann.

Aufgrund der Fragestellung „Wer benötigt die Hilfe am ehesten?“ kann ein Ranking erstellt werden:

  • ist das Angebot für Paar-Familien oder Ein-Eltern-Familien? (es kann auch eine beispielhafte Aufteilung erfolgen: 6 Ein-Eltern-Familien, 4 Paar-Familien)
  • wer darf das Angebot nutzen? (beispielsweise Personen aus Gesundheitsberufen, Berufen mit asynchronen Arbeitszeiten, Schichtbetrieben)
  • ist die Arbeitsstelle gefährdet? (kurzfristige Zusage für neue Arbeitsstelle, Aufstiegsmöglichkeiten durch Stundenaufstockung, angeordnete Überstunden)

Eine Bedarfsermittlung kann durch eine Umfrage erfolgen. Hier gelangen Sie zu unseren Umfragen.

    Wer profitiert von Randzeitenbetreuung Plus?

    Flexible Randzeitenbetreuung und die Option der sozialpädagogischen Begleitung lohnt sich für:
    • die teilnehmenden Alleinerziehenden im ALG-Bezug: Sie haben die Möglichkeit berufliche Abschlüsse nachzuholen, bzw. in den Beruf einzusteigen und langfristig souverän ihre Arbeitszeit zu gestalten. Durch die zusätzliche Begleitung durch eine Sozialpädagogin (Plus) können rechtzeitig prekäre Situationen in den Familien abgewendet werden.
    • die betreuten Kinder: Sie profitieren von verlässlicher Betreuung im heimischen Umfeld und von der Vorbildfunktion der Eltern für ihre weitere berufliche Zukunft.
    • die Betreuungskräfte: Sie wollen sich gerne gesellschaftlich engagieren und können dies mit einem Zuverdienst kombinieren.
    • die Allgemeinheit: Langfristig reduzieren sich staatliche Transferleistungen, die Wirtschaft profitiert von Fachkräftebindung.

    Sehr empfehlenswert ist die Studie „Wirksamkeit und Nutzen flexibler ergänzender Kinderbetreuung“ des VAMV NRW e. V. (Verband alleinerziehender Mütter und Väter)

      Was benötigt es zur Einführung einer ergänzenden Kinderbetreuung in der Kommune?

      Im ersten Schritt muss die Finanzierung der Betreuung sichergestellt werden.

      Anschubfinanzierung durch:

      • Projektmittel
      • Crowdfunding
      • Stiftungen
      • Etc.

      Langfristige Finanzierungen durch:

      Kooperationen verschiedener Partner:innen, bzw. Kombination verschiedener Mittel, z. B.:

      • Jobcenter
      • Agentur für Arbeit
      • Jugendamt (z.B. mit Betreuungs-Gutscheinen; in Braunschweig werden jedem Neugeborenen drei Betreuungsstunden als Gutscheine gestellt)
      • Kliniken, Pflegeeinrichtungen (haben einen hohen Frauenanteil und sind interessiert ihre Fachkräfte im Schichtsystem zu halten)
      • Arbeitgeber:innen mit und ohne Schichtbetrieb (sind interessiert ihre Fachkräfte im Schichtsystem zu halten)
      • Krankenkassen (Finanzierung der Haushaltshilfe)
      • Stiftungen
      • Anteilige Finanzierung durch die Eltern (gestaffelt nach Einkommen)
      • Ehrenamtliches Modell: Engagierter Ruhestand
      • Etc.

      Eine Koordinierungsstelle schaffen

      Neben der Finanzierung wird eine geeignete Stelle/Agentur/Institution benötigt, die die Organisation abwickelt, ggf. Sponsor:innen akquiriert, Familien und Betreuungskräfte koordiniert und fachlich beratend zur Seite steht.
      Personal:
      Je nach zu betreuenden Familien ergibt sich der Stellenanteil:

      • Eine Projektleitung (angedockt an eine bestehende Institution mit Infrastruktur für Erreichbarkeit, Abrechnung, etc.) für Organisation, Akquise der Betreuungskräfte, Koordination
      • Mindestens zwei sozialpädagogische Fachkräfte zur Betreuung der Alleinerziehenden und ggf. der Betreuungskräfte

      Qualifizierungsmöglichkeiten für die Betreuungskräfte

      Die Anstellungsoptionen für Betreuungskräfte müssen geklärt werden. Ebenso eine Aufwandsentschädigung bei ehrenamtlichen Personal.
      Mehr dazu unter Betreuungskräfte finden.

      Das Angebot der zusätzlichen, begleitenden, kostenfreien Qualifizierung der Betreuungskräfte bindet diese an das Projekt, unterstützt die Verlässlichkeit und Qualität der Betreuung und fördert die Wertschätzung der Betreuungskräfte.

        Sehr empfehlenswert ist hierzu „SONNE, MOND und STERNE – Eine Arbeitshilfe zur Qualifizierung“ des VAMV NRW e. V.

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